Weihnachtsmarktfahrten 2023

Weihnachtmärkte 2023

24.11.23 Weihnachtsfahrt Innsbruck Altstadt                     

08.12.23 Weihnachtsmarkt Allgäu                                       

12.12.23 Weihnachtsmarkt Ravensburg                              

15.12.23 Weihnachtsmarkt Konstanz                                  

16.12.23 Weihnachtsmarkt Wangen im Allgäu                  

 

Preis p.P. € 52,--  

Preis p.P. € 40,--

Preis p.P. € 40,--

Preis p.P. € 40,--

Preis p.P. €40,--

Anmeldungen bis 23.11.2023 an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 0664/5222300

Der Veranstallter behält sich das Recht vor, Fahrten abzusagen oder an andere Unternehmen weiterzugeben. 

 

Datenschutzerklärung

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Wichtige Begriffsbestimmungen

Personenbezogene Daten, Verarbeitung, Einwilligung, Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter etc.

 
Stand:
 
Hinweis
Die Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 und des Datenschutz-Deregulierungs-Gesetzes 2018 gelten seit 25.5.2018. Alle Datenverarbeitungen müssen dieser Rechtslage entsprechen. (Siehe dazu „Überblick“)

Personenbezogene Daten (Art 4 Z 1) 

Die Bestimmungen der DSGVO gelten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen. 

Definitionsgemäß sind „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Beispiele: Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankdaten, etc.

Die Grundsätze des Datenschutzes gelten nicht für „anonyme Informationen“, dh für Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, oder personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann. Die Verordnung betrifft somit nicht die Verarbeitung solcher anonymer Daten, dies gilt auch für statistische oder Forschungszwecke.

Die DSGVO gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener. Die Mitgliedstaaten können jedoch Vorschriften für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verstorbener vorsehen.  

Das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) i.d.F. des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 und des Datenschutz-Deregulierungs-Gesetzes 2018 nützt diese Möglichkeit jedoch nicht.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten („sensible Daten“, Art 9 Abs 1):

Das sind personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Datenbiometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
Beispiele: Fingerabdruck, Irisscan, Krankengeschichte

Verarbeitung (Art 4 Z 2) 

Unter dem Begriff „Verarbeitung“ versteht die DSGVO jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Beispiele: Erstellung einer Kundendatei, Aufnahme der Daten zur Erstellung einer Rechnung, Mitarbeiterdatenbank.
Damit entspricht der Begriff der „Verarbeitung“ nach DSGVO dem Begriff „Verwenden von Daten“ nach dem bis 24.5.2018 geltenden österreichischen DSG 2000.  

Verantwortlicher (Art 4 Z 7) und Auftragsverarbeiter (Art 4 Z 8)

 „Verantwortlicher“ ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so können der Verantwortliche bzw die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

Damit löst der Begriff „Verantwortlicher“ den Begriff „Auftraggeber“ nach dem bis 24.5.2018 geltenden österreichischem DSG 2000 ab.

„Auftragsverarbeiter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen bearbeitet. 

Dieser Begriff entspricht daher dem „Dienstleister“ nach dem bis 24.5.2018 geltenden DSG 2000.

Beispiele: Der Unternehmer, der Kundendaten (von natürlichen Personen) zur Erstellung einer Rechnung an den Kunden erfasst, ist „Verantwortlicher“. Der externe Buchhalter, der die Rechnungsdaten für die Bilanzerstellung von diesem Unternehmer erhält und verarbeitet, ist „Auftragsverarbeiter“. Weitere Beispiele für den „Auftragsverarbeiter“: Rechenzentrum, Lohnverrechner, Cloud-Anbieter, etc.

Empfänger (Art 4 Z 9)

Als „Empfänger“ bezeichnet die DSGVO eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung.

Von dieser Definition ist auch der Auftragsverarbeiter erfasst, d.h. auch dieser gilt als „Empfänger“.

Einwilligung (Art 4 Z 11) 

Als „Einwilligung“ der betroffenen Person gilt jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.  

Diese Einwilligung kann schriftlich, elektronisch oder auch mündlich erfolgen, etwa auch durch Anklicken eines Kästchens auf einer Internetseite, durch die Auswahl technischer Einstellungen für Dienste der Informationsgesellschaft oder andere Erklärungen oder Verhaltensweisen, die im jeweiligen Kontext eindeutig das Einverständnis der betroffenen Person zur Datenverarbeitung signalisieren. Stillschweigen, bereits vorangekreuzte Kästchen oder Untätigkeit können keine Einwilligung darstellen. Wenn die Verarbeitung mehreren Zwecken dient, ist für jeden Zweck der Verarbeitung eine gesonderte Einwilligung nötig.

Eine „ausdrückliche“ Einwilligung ist nur bei der Verarbeitung von sensiblen Daten erforderlich.  

Kind (Art 8 Abs 1)

Für die Rechtmäßigkeit der Einwilligung eines Kindes bei einem Angebot von Diensten der Informationsgesellschaft legt die DSGVO eine Altersgrenze von 16 Jahren fest.

Die EU-Mitgliedstaaten können aber niedrigere Altersgrenzen vorsehen, allerdings nicht unter das vollendete 13. Lebensjahr. Das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) i.d.F. des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 und des Datenschutz-Deregulierungs-Gesetzes 2018 setzt diese Altersgrenze mit dem vollendeten 14. Lebensjahr fest.

Pseudonymisierung (Art 4 Z 5)

„Pseudonymisierung“ ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

Die Anwendung der Pseudonymisierung auf personenbezogene Daten kann die Risiken für die betroffenen Personen senken und die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter bei der Einhaltung ihrer Datenschutzpflichten unterstützen. Durch die ausdrückliche Einführung der „Psyeudonymisierung“ in die DSGVO ist jedoch nicht beabsichtigt, andere Datenschutzmaßnahmen auszuschließen. 

Beispiel: Verschlüsselung

Dateisystem (Art 4 Z 6)

Ein „Dateisystem“ ist jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmen Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geographischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird.  

Das Dateisystem kann automatisiert oder manuell geführt werden (technologieneutral). Akten oder Aktensammlungen sowie ihre Deckblätter, die nicht nach bestimmten Kriterien geordnet sind, fallen nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO.

Damit entspricht dieser Begriff jenem der „Datei“ des österreichischen DSG 2000.
Beispiel: Kundendatei (elektronisch oder in Papierform)

Gesundheitsdaten (Art 4 Z 15)

Personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen, werden als „Gesundheitsdaten“ definiert.

Genetische Daten (Art 4 Z 13)

„Genetische Daten“ sind personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betroffenen natürlichen Person gewonnen wurden.  

Biometrische Daten (Art 4 Z 14)

„Biometrische Daten“ sind mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen und verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder und daktyloskopische Daten.

Neben – wie bisher – z.B. „Gesundheitsdaten“ zählen nun auch ausdrücklich „genetische Daten“ und „biometrische Daten“ zu den „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ (sensible Daten) und unterliegen damit strengeren Verarbeitungsvoraussetzungen.  

Profiling (Art 4 Z 4)

Darunter versteht die DSGVO jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Impressum

 

RPB GmbH
europ-transfer.com
Industriestrasse 9
6841 Mäder
Austria
Tel: +43(0)664/5222300
mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
 
FN: 479963d
ATU72674536
 
Gerichtsstandort: Landesgericht Feldkirch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

RPB GmbH "europ-transfer.com"
Industriestrasse 9
6841 Mäder / A
FN: 479963d
ATU72674536
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen/Haftungsbestimmungen
Grundsätzlich haftet die Firma RPB GmbH "europ-transfer" 6841 Mäder /A nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Firma in Zusammenhang stehen.
Für verpasste Abfahrtszeiten übernimmt "europ-transfer" keine Haftung. Die Firma lehnt auch dadurch entstehende Folge- und Mehrkosten kategorisch ab. Bei verpassten Abfahrtszeiten wird der volle Fahrpreis verrechnet beziehungsweise nicht rückerstattet. Ebenfalls werden für wetterbedingte Verspätungen, Staus, Straßenbau, Straßensperrungen und unverschuldete Geschehnisse von Dritten keine Haftung übernommen.
Für Gepäckstücke, deren Inhalt, für Tiere und Artikel jeglicher Art, elektronische Geräte und für diverse Waren und Güter haftet die Firma nicht.
 
Buchungsbestimmungen
1.) Betreiber der Internet-Buchungsplattform europ-transfer.com, ist die Firma RPB GmbH, Industriestrasse 9, 6841 Mäder.
 
2.) Transferfahrten können über Internet (Onlinebuchungen müssen in der Regel 24 Stunden vor Fahrtantritt bestellt werden), telefonisch oder per Fax gebucht werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch "RPB GmbH" als fest gebucht! Treten unvorhergesehene Ereignisse wie Verkehrsstauungen, wetterbedingte Verspätungen oder ein Unfall usw. ein, muss evt. die betreffende Fahrt abgebrochen oder annulliert werden. Es wird durch "RPB GmbH" versucht, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Wartezeiten müssen in solchem Fall in Kauf genommen werden. Als Fahrpreis wird der vereinbarte Preis verrechnet!
 

3.) Durch Beauftragung und Bestätigung der RPB GmbH, kommt ein Beförderungsvertrag zustande. Die Beauftragung kann schriftlich, telefonisch, per Fax, Email oder Online erfolgen. Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich jeweils nach der gültigen Preisliste. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zur vereinbarten Zeit. Bitte achten Sie bei der Buchung darauf, dass Ihre Angaben über Abflugszeiten bzw. Ankunftszeiten mit den entsprechenden Daten auf Ihrem Flugticket sowie auf der Transferbestätigung übereinstimmen. Für die Folgen von Fehlangaben Ihrerseits haften wir nicht!

4.) Bei Änderungen Ihrer Abflugs/Ankunftszeiten informieren Sie uns bitte umgehend. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zur Beförderung.

5.) Für Unplanmäßigkeiten im Flugverkehr übernimmt die RPB GmbH, keinerlei Haftung. In solchen Fällen ist der Schadensverursacher haftbar zu machen. Haben Sie mehr als 45 Minuten Verspätung (nach Ihrer planmäßigen Landungszeit), ist die RPB GmbH, berechtigt, vom Beförderungsvertrag zurückzutreten. Es ist jedoch möglich, dass unser Fahrer auf verspätete Fahrgäste warten kann.

6.) Reservierungsfristen. Reservierungen sollten mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt angemeldet werden. Für kurzfristige Anmeldungen stellen wir Ihnen gerne allfällig verbliebene Freiplätze zur Verfügung.

7.) Eine Beförderungs-Auftrags-Annahmepflicht besteht grundsätzlich nicht. Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich jeweils nach der gültigen Preisliste. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zur vereinbarten Zeit. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich der Zentrale von der RPB GmbH in Mäder schriftlich zur Kenntnis zu bringen, spätestens jedoch 1 Woche nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.

8.) Gewährleistung: RPB GmbH, haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Für die Folgen von Verspätungen unsererseits aufgrund von Verkehrsverdichtungen und Staus, sind wir nicht haftbar zu machen.

Wir haften gegenüber dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von RPB GmbH, der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Wir haften im übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Etwaige Beanstandungen der Leistung und Beschwerden bitten wir unsere Kunden uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestens aber 7 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.

9.) Für die Folgen von Verspätungen aufgrund von Verkehrsverdichtungen und Staus oder höherer Gewalt haften wir nicht! Die Haftung für die Folgen von Verspätungen infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

10.) Stornierungen/Umbuchungen: Beide Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu.Rücktritt bei Transferfahrten:

bis 12 Tage vor Abreise: kostenlos

von 11 bis 5 Tage vor Abreise: 50%

ab 4 Tage vor Abreise: 100%

Umbuchungen bis 12 Tage vor Abreise sind kostenlos. Ab 9 Tage vor Abreise EUR 10,-

 
Angebote, Online-Preisabfrage und Preisliste
Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den Umfang der Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns. Alle von uns genannten Preise sind in EUR und sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Preislisten sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet.
"europ-transfer" ist berechtigt Fahrten zu stornieren oder an andere Unternehmen weiter zu leiten. 
 
Zahlungsbedingungen
Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist das Entgelt für die durchgeführte Dienstleistung unmittelbar danach dem Lenker zu bezahlen. Skontoabzüge oder sonstige Abzüge werden nur im Rahmen und aufgrund schriftlicher Vereinbarungen anerkannt. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller/Käufer sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9% jährlich zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
 
Erfüllungsort
6841 Mäder Industriestrasse 9
 
Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das Landesgericht Feldkirch 6800 Feldkirch zuständig.
 
Rechtswahl
Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
 
Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzten, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.